Dieses Forum soll eine lebendige Online-Community schaffen, in der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligenagenturen (LAGFA) Niedersachsen sowie andere ehrenamtlich engagierte Personen aus ganz Niedersachsen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können. Das Forum deckt eine breite Palette von Themen rund um das Ehrenamt ab, einschließlich Organisation von Veranstaltungen, Fundraising, rechtliche Fragen, Freiwilligenmanagement, Ideen für Projekte, Best Practices, Erfolgsgeschichten und vieles mehr.
es gab eine Anfrage zur steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten für das freiwillige Engagement:
Unter welchen Voraussetzungen sind Fahrtkosten für das freiwillige Engagement steuerlich absetzbar?
Der Sachverhalt, der im Hintergrund steht:
Es werden Fahrtkosten von Freiwilligen erstattet. Dies geschieht jedoch erst ab einer bestimmten Wegstrecke (ab 10 km). Unter 10 km wird keine Wegstreckenentschädigung gewährt. Könnte man den Personen, die einen Fahrtweg von unter 10 km haben, nahelegen, die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen?
Unter welchen Voraussetzungen sind Fahrtkosten für das freiwillige Engagement steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten für freiwilliges Engagement ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
1. Zunächst muss das freiwillige Engagement bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation ideellen Bereich stattfinden. 2. die Tätigkeit muss nebenberuflich sein, was bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht mehr als ein Drittel der Zeit in Anspruch nimmt, die für den Hauptberuf aufgewendet wird. 3. die Tätigkeit darf nicht vergütet werden und es darf keine anderweitige Ersatzleistung für die Fahrtkosten erfolgen.
Sind die obigen Bedingungen erfüllt, können die Freiwilligen die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Wichtig wäre, dass die Wege und Fahrten gut dokumentiert werden (Fahrtenbuch). Im Idealfall bestätigt die Einrichtung die Fahrten und die Notwendigkeit dieser.